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Deutsches Gesetz gegen “Hetze” und “gefälschte Meldungen”, eine Grundanalyse

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10 avril 2018

Temps de lecture : 16 minutes
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Deutsches Gesetz gegen “Hetze” und “gefälschte Meldungen”, eine Grundanalyse

Temps de lecture : 16 minutes

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Gegen die Verschärfung der politischen Krise in Deutschland sehen die Establishment-Parteien und die Anhänger der politischen Korrektheit nur noch einen Ausweg: Die massive Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten und der Staatsstreich.

Die Ver­ab­schiedung im Mai 2017 und das Inkraft­treten am 1. Jan­u­ar 2018 des Net­zw­erk­durch­set­zungs­ge­set­zes (Net­zDG) haben die offizielle franzö­sis­che Presse (und vielle­icht gar die son­stige europäis­che Presse) nicht son­der­lich begeis­tert. Man muss auch schon zugeben, dass die heik­le Frage der Erb­schafts­folge der kür­zlich ver­stor­be­nen Rock­le­gende John­ny Hal­ly­day dies­seits des Rheins für viel mehr Auf­se­hen gesorgt hat als die poli­tis­chen Geschehnisse jen­seits des Rheins. Lediglich die link­sex­treme Zeitung Libéra­tion (ver­gle­ich­bar mit der TAZ) hat kurz über die Debat­te in Deutsch­land berichtet, dies allerd­ings nur stich­wor­tar­tig und sehr ober­fläch­lich. Bei den anderen franzö­sis­chen Medi­en wurde es nicht mal in den Schlagzeilen erwäh­nt. Dies, obwohl die franzö­sis­che Regierung eine ver­gle­ich­bare Geset­zge­bung für ihr Land, das Gott schon längst ver­lassen hat, plant.

Es han­delt sich den­noch um ein his­torisches Ereig­nis. Für Deutsch­land alle­mal, sicher­lich aber auch für ganz Wes­teu­ropa. Denn alle wes­teu­ropäis­chen Regierun­gen beobacht­en mit großem Inter­esse, was in Berlin in dieser Hin­sicht geschieht.

Deutsch­land ist seit eini­gen Jahren mit ein­er der bedeu­tend­sten poli­tis­chen Krise der Nachkriegszeit kon­fron­tiert. Über­all hat die Unzufrieden­heit eines wach­senden Anteils des Bevölkerung gegen die Migranten­flut und die Beschlagnahme der Demokratie durch eine immer autoritär­er wer­dende Europäis­che Union, die aus ihrer Ver­ach­tung für den Willen der europäis­chen Völk­er keinen Hehl mehr macht, und oben­drauf gegen die ver­heeren­den und nihilis­tis­chen gesellschaftlichen Wah­n­vorstel­lun­gen der 68er-Gen­er­a­tion den Auf­stieg ein­er neuen Oppo­si­tion begün­stigt, vor allem rechts in der Form der demokratis­chen, lib­eralen, nation­al­is­tis­chen und volk­spop­ulis­tis­chen, gesellschaftlich kon­ser­v­a­tiv­en, gegenüber dem islamistis­chen Total­i­taris­mus kri­tis­chen AfD, und in einem gerin­geren Aus­maß in der Form der link­sex­tremen, antikap­i­tal­is­tis­chen und antilib­eralen „Linke“. Diese Her­aus­forderung der alt einge­sesse­nen Parteien des Estab­lish­ments hat das nach-schroed­erische poli­tis­che Gle­ichgewicht im Rah­men ein­er Rei­he von regionalen Wahlen ins Wanken gebracht. Dies sehr stark im Osten, aber auch nicht unwesentlich im West­en. Die let­zten Bun­destagswahlen haben sich katas­trophal erwiesen, vor allem für die Sozial-Demokrat­en, aber auch begren­zt für die CDU/CSU, und sowieso für die aus­ge­hende GroKo. Schlim­mer noch: die lang­wieri­gen Bestre­bun­gen der Bun­deskan­z­lerin Angela Merkel um eine Jamai­ka-Koali­tion auf die Beine zu stellen ist nach lan­gen Monat­en hin und her elendig gescheit­ert. Die Lib­eralen liebäugeln immer mehr auf den lib­eralen Flügel der AfD während die Grü­nen unter dem Ein­fluss der link­sex­tremen „Fundis“ poli­tisch block­iert wer­den. Angela Merkel, die unbe­d­ingt aus Angst der Ver­schlim­merung der Sit­u­a­tion eine neue Wahl ver­mei­den will, hat sich im End­ef­fekt für die näch­stschlechte Lösung entsch­ieden: eine neue GroKo mit der SPD, oben­drauf aber eine von der SPD dominierte GroKo!

Im Klar­text: Die neue deutsche Regierung ignori­ert nun völ­lig die Siegerparteien (AfD, FDP und Die Linke), nicht nur um eine auf die Ver­lier­er (SPD und CDU/CSU) begren­zte Große Koali­tion ins Leben zu rufen, son­dern auch noch um inner­halb der­sel­ben dem größten Ver­lier­er ein Übergewicht zu geben! Eine demokratis­che Sinnlosigkeit, die dem Geiste des Grundge­set­zes widerspricht!

In diesem Zusam­men­hang muss man auch das Inkraft­treten des Net­zDG ver­ste­hen, auch wenn dieses vorher vor­beu­gend ver­ab­schiedet wor­den war: Das Gesetz beab­sichtigt klar und deut­lich jede Kri­tik der offiziellen Staat­s­the­olo­gie, und oben­drauf jede poli­tis­che Oppo­si­tion zu krim­i­nal­isieren und schrit­tweise zu ver­bi­eten. Das Estab­lish­ment reagiert auf den wach­senden Erfolg der neuen Oppo­si­tion durch einen Staatsstreich.

Das NetzDG, ein Gesetz mit beunruhigenden, extremistischen Bestimmungen:

Das Net­zDG präsen­tiert sich als der erste Artikel des soge­nan­nten, bre­it­eren Man­telge­set­zes, dessen Artikel 2 aus dem Teleme­di­enge­setz, welch­es vor allem das Inter­net bet­rifft, beste­ht. Mit dem Rund­funkstaatsver­trag stellt das Teleme­di­enge­setz die wesentlich­sten Bestandteile des Medi­en­rechts in Deutsch­land dar.

Die wichtig­sten Bes­tim­mungen des Geset­zes sind folgende:

  1. Das Gesetz bet­rifft im Grunde die sozialen Net­zw­erke, die mehr als 2 Mil­lio­nen Nutzer zählen, und zielt vor allem auf Face­book, Twit­ter und YouTube. Es schließt die elek­tro­n­is­chen Post­di­en­ste und die Fach­net­zw­erke und ‑por­tale, sowie die Online-Spiele und ‑Verkauf­s­plat­tfor­men (eBay…) aus.
  1. Die Betreiber der sozialen Net­zw­erke sind dazu verpflichtet, die „sichtlich ille­galen“ Inhalte bin­nen 24 Stun­den zu löschen, wobei im Falle von „kom­plex­en Fällen“ (dessen Geset­zwidrigkeit nicht auf Anhieb klar ersichtlich ist und deswe­gen tiefer unter­sucht wer­den müssen) diese Frist auf 7 Tage ver­längert wer­den kann; und sog­ar länger wenn man betra­chtet, dass ein Autor das Recht eingeräumt wer­den soll, sich kon­textbe­zo­gen recht­fer­ti­gen zu kön­nen oder wenn die Recht­mäßigkeit des Inhaltes durch eine staatlich zuge­lassene und vom Bun­de­samt für Jus­tiz überwachte „anerkan­nte Ein­rich­tung der reg­ulierten Selb­streg­ulierung“ unter­sucht wer­den soll. Wobei ein Bußgeld bei Miss­brauch dieser Ein­rich­tung droht.
  1. Das Gesetz verzichtet auf die Verpflich­tung, sämtliche Kopi­en des rechtswidri­gen Inhalts eben­falls zu löschen und einen erneuten Upload durch Instal­la­tion von Fil­tern zu verhindern.
  1. Es verzichtet eben­falls auf die Ein­führung ein­er Clear­ing­stelle, welche im Falle der Bean­stan­dung ein­er Löschung die Rolle eines Schied­srichters spie­len sollte. Ein protestieren­der Autor kann in einem solchen Falle nur noch vor Gericht gehen.
  1. Die sozialen Net­zw­erke, welche ihre Verpflich­tun­gen der Löschung und Kon­trolle „regelmäßig und wieder­holt“ ver­let­zen, soll­ten und ins­beson­dere darauf verzicht­en wür­den, ein effek­tives Beschw­erde­m­an­age­ment einzuführen, dro­ht ein Bußgeld von bis 50 Mio. €.
  1. Die betrof­fe­nen Unternehmen müssen einen Ansprech­part­ner in Deutsch­land für die deutschen Justiz‑, Strafver­fol­ger- und Bußgeld­be­hör­den sowie Bürg­er benen­nen, die von ille­galen Inhal­ten betrof­fen wür­den. Bei Ver­stoß gegen diese Bes­tim­mung dro­ht wieder Bußgeld.
  2. Den mut­maßlichen Opfern (von beschimpfend­en oder ver­leum­den­den Inhal­ten usw.) muss die Möglichkeit eingeräumt wer­den, gegen die Autoren der­gle­ichen direkt vorzuge­hen. Sie dür­fen also die Iden­tität solch­er Autoren erfahren. Dies allerd­ings nur nach Genehmi­gung eines Richters.

Ein politisch hoch umstrittenes Gesetz, im letzten Augenblick in zweifelhaften Bedingungen verabschiedet

Das Gesetz hat zähe Diskus­sio­nen her­vorgerufen. Poli­tik­er aller Parteien, inklu­sive Poli­tik­er aus CDU, CSU und SPD, haben ihre Zweifel, Bedenken und Befürch­tun­gen zum Aus­druck gebracht. Petra Sitte, Abge­ord­nete der Linken, sprach von einem Risiko schw­er­er Kol­lat­er­alschaden für die Mei­n­ungs­frei­heit (Zeit Online vom 30.06.2017). Der Abge­ord­nete der Grü­nen Kon­stan­tin von Notz ver­merk­te, dass das Gesetz die Betreiber der großen sozialen Net­zw­erk in eine Richter­rolle drängte, die in einem Rechtsstaat nur der Jus­tiz zukom­men sollte und kon­nte. Diese Stel­lung­nahme hat er anlässlich eines am 08.01.2018 dem Deutsch­land­funk gewährten Inter­views inzwis­chen wiederholt.

Nach der ersten Lesung des Geset­zes vor dem Bun­destag am 19. Mai 2017 entsch­ieden sich die Berichter­stat­ter des Geset­zes einige Bes­tim­mungen des­gle­ichen anzu­passen, ohne aber gän­zlich darauf zu verzichten.

Schließlich wurde das Gesetz am 30.06.2017 ver­ab­schiedet, allerd­ings in Bedin­gun­gen, die nur als hoch­prob­lema­tisch ange­se­hen wer­den kön­nen: Während näm­lich diese Abstim­mung direkt nach der Abstim­mung des Geset­zes über die Ehe für Alle geplant war, welche immer­hin 623 Abge­ord­nete im Ple­narsaal des deutschen Bun­destags ver­sam­melt hat­te, waren nur noch 55 Abge­ord­nete geblieben, um über das Net­zDG zu stim­men. Solch ein merk­würdi­ges Phänomen kann nicht als Beweis der Faul­heit viel­er Abge­ord­neten gedeutet wer­den, son­dern vielmehr als ein unlauter­er Protest der Abge­ord­neten der Regierungs­frak­tio­nen gegen ein Gesetz, das sie aus diszi­pli­nar­ischen Grün­den befür­worten müssen, obwohl sie nicht daran glauben. Kurz gesagt: Dieses Ereig­nis kön­nte als ein Indiz inter­pretiert wer­den, dass sog­ar eine Mehrheit der Regierungsparteien­mit­glieder von dem Net­zDG nicht son­der­lich ange­tan waren. Sie hat­ten den­noch nicht den Mut, gegen die Ermah­nun­gen (und wahrschein­lich die Bedro­hun­gen) der Leitun­gen ihrer Parteien zu stim­men und haben stattdessen es vorge­zo­gen, klein­heim­lich zu ver­schwinden. Das Net­zDG wurde dem­nach von den Abge­ord­neten der CDU/CSU gewählt gegen die Stim­men der Linken, bei Enthal­tung der Stim­men der Grü­nen. Die AfD hat­te zu dieser Zeit keine Abge­ord­neten im Bundestag.

Dieses Gesetz wurde trotz der neg­a­tiv­en Stel­lung­nahme der Wis­senschaftlichen Dien­ste des Deutschen Bun­destages, welche auf eine Ver­fas­sungswidrigkeit und ein Ver­stoß gegen europäis­ches Recht schloss. Diese Ver­nach­läs­si­gung ist doch eine Seltenheit.

Die extremen Bedin­gun­gen in welch­er das Net­zDG ver­ab­schiedet wurde, wer­fen auf jeden Fall die Frage der Geset­zmäßigkeit sein­er Ver­ab­schiedung: Der §45 der Bun­destags­geschäft­sor­d­nung bes­timmt aber, dass min­destens die Hälfte der Abge­ord­neten anwe­send sein müssen (in dem Fall also 316 Abge­ord­nete) damit der Bun­destag über­haupt beschlussfähig sei. Diese Bedin­gung war aber zur Zeit der Abstim­mung des Net­zDG nicht erfüllt.

Es ist damit unüberse­hbar, dass die Ver­ab­schiedung des Net­zDG zumin­d­est sehr zweifel­haft, auf jedem Fall ille­git­im und vielle­icht ille­gal ist, den klaren Anschein eines Staatsstre­ich­es annimmt. Ein solch­es Ereig­nis in einem Land, welch­es nach dem Krieg aus der streng­sten Beach­tung der demokratis­chen Prinzip­i­en einen absoluten und unumgänglichen Muss gemacht hat­te, kann man nur als erstaunliche und besorgnis­er­re­gende Angele­gen­heit anse­hen. Es ist als ob Deutsch­land zu alten, weniger glück­lichen Zeit­en zurück­gekom­men wäre, wohl aber in ein­er völ­lig anderen Kon­stel­la­tion als in 1933.

Seit­dem hat die lib­erale FDP und die Grü­nen die Abschaf­fung des Geset­zes ver­langt (Frank­furter Rund­schau vom 07.01.2018). Warum die AfD nicht zu dieser Ini­tia­tive stoßen kon­nte ist vielle­icht auf eine Art „san­itäre Abschot­tung“ wie in Frankre­ich zurück­zuführen ist, ein klar­er Angriff gegen das Prinzip des Mehrparteien­sys­tems, doch ein­er der Grundpfeil­er des Demokratie. Die Parteien der GroKo, CDU/CSU und SPD – zumin­d­est deren Parteien­führung – haben den­noch diesen Antrag abgelehnt. Ob die Sache vor den Ver­fas­sungs­gericht gebracht wird und was dieser daraus machen wird bleibt abzusehen.

Ein von quasi allen Experten als verfassungswidrig angesehenes Gesetz:

Der Prof. Dr. Marc Liesching, Pro­fes­sor für Medi­en­recht und Medi­en­the­o­rie an der Hochschule für Tech­nik, Wirtschaft und Kul­tur in Leipzig, ein­er der besten Spezial­is­ten in seinem Fachge­bi­et, hat auf dem Online-Forum beck-com­mu­ni­ty, welch­es seit 10 Jahren Stel­lung­nah­men der besten deutschen Juris­ten pub­liziert (https://community.beck.de/2017.04.27/das-bundesverfassungsgericht-wird-das-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-kippen), eine tief­greifende und argu­men­tierte Stel­lung­nahme veröf­fentlicht, in welch­er er die Ver­fas­sungswidrigkeit des Net­zDG beweist.

Dies kön­nte man wie fol­gt zusammenfassen:

  • Das Gesetz überträgt den sozialen Net­zw­er­den Befug­nisse, die alleinige Sache des Staates sind und niemals von pri­vat­en Ein­rich­tun­gen, oben­drauf Ein­rich­tun­gen, die kein­er­lei juris­tis­che Qual­i­fizierung noch Strafver­fol­gungs- oder gerichtliche Befug­nisse besitzen;
  • Das Gesetz tritt mit den Füssen sämtliche ver­fas­sungsmäßige und legale Bes­tim­mungen hin­sichtlich der Straf­prozes­sor­d­nung eines jeden demokratis­chen Rechtsstaates (etwa Klage, Ver­fol­gung, Unschuldsver­mu­tung, Vertei­di­gungsrechte, wider­sprüch­liche Unter­suchung der Tat­sachen, Sam­meln von Beweisen, Recht auf ein faires Ver­fahren etc. etc.);
  • Es beste­ht in Deutsch­land kein­er­lei geset­zliche Verpflich­tung „ille­gale Inhalte“ zu löschen;
  • Das Gesetz bergt das offen­sichtliche Risiko, dass völ­lig legale Inhalte eben­falls gelöscht wer­den, was wiederum als unberechtigter Angriff auf die freie Mei­n­ungsäußerung gän­zlich ille­gal wäre;
  • An sich ist sog­ar die Beze­ich­nung “Net­zw­erk­durch­set­zungs­ge­setz“ betrügerisch, da die Durch­führung des Geset­zes prinzip­iell alleinige und auss­chließliche Sache der polizeilichen und gerichtlichen Behör­den und nicht pri­vater Ein­rich­tun­gen ist;
  • Es existiert keine ein­deutige legale Erk­lärung der Begriffe „Has­sre­den“ oder „Volksver­het­zung“ und nur sehr unpräzise von „Fake News“ (Falschmel­dun­gen), was aus diesem Gesetz ein juris­tis­ch­er und gerichtlich­er Schwindel macht;
  • Dieses Gesetz kön­nte auf rein willkür­lich­er Basis kri­tis­che, satirische oder humoris­tis­che und karikierte Äußerun­gen als „Fake News“ beschreiben, wegen der bewusst karikierten Form dieser Äußerun­gen – ein unglaublich­er zivil­isatorisch­er Rückschritt;
  • Das Gesetz stellt ein mas­siv­er Angriff auf die Mei­n­ungs­frei­heit, auf die Infor­ma­tions­frei­heit und auf die Unab­hängigkeit der Jour­nal­is­ten und der Medi­en dar;
  • Es ist selb­stver­ständlich ein Zen­surge­setz, was das Grundge­setz wiederum völ­lig verbietet;
  • Das Gesetz hält das Grund­prinzip der Gle­ich­heit der Bürg­er vor dem Gesetz nicht ein;
  • etc.

Der Prof. Dr. Marc Liesching beurteilt, dass das Bun­desver­fas­sungs­gericht das Net­zDG notwendi­ger­weise als ver­fas­sungswidrig erk­lären wird.

Generell haben zahlre­iche Recht­sex­perte die Pri­vatisierung der Zen­sur scharf kri­tisiert, indem sie betont haben, dass die Andro­hung exzes­siv­er Bußgelder die sozialen Net­zw­erke dazu führen wür­den, eine mas­sive präven­tive Zen­sur auszuüben, die notwendi­ger­weise weit über die „ille­galen“ Inhalte gehen würde, dies ohne richtige Fangnetze.

Ein von zahlreichen Journalisten bestrittenes Gesetz:

Jour­nal­is­ten aller poli­tis­chen Rich­tun­gen haben mas­siv dem Net­zDG vorge­wor­fen, eine „Zen­sur­in­fra­struk­tur“, „Angriff auf die Mei­n­ungs­frei­heit“, „Pri­vatisierung der Jus­tiz“, „ver­fas­sungswidriges Gesetz“, „Angriff auf die Grun­drechte und Grund­frei­heit­en“ zu sein.

Der Deutsche Jour­nal­is­ten-Ver­band hat scharfe Proteste geäußert und hat die Abge­ord­neten dazu aufge­fordert, das Gesetz abzulehnen.

Der Vere­in Reporter ohne Gren­zen hat die extrem­istis­chen Bes­tim­mungen und den frei­heits­feindlichen Charak­ter des Geset­zes gerügt. Sein Geschäfts­führer Chris­t­ian Mihr hat eben­falls das Gesetz scharf kri­tisiert und als „beschä­mend“ bezeichnet.

Die FAZ hat eine lange Rei­he von Artikeln pub­liziert, die unter­schiedliche Ansicht­en über das Net­zDG vertreten (es manch­mal auch vertei­di­gen, fast immer aber mit Ein­schränkun­gen). Erwäh­nt wur­den die Zen­sur von Poli­tik­ern der AfD (02.01.2018); die Frage, ob das Gesetz beson­ders gegen die AfD gerichtet sei (08.01.2018); die Zen­sur eines Bun­desmin­is­ters für Jus­tiz (Heiko Maas … Ein­führer des Geset­zes!) über Thi­lo Sar­razin, den Autor des Best­sellers „Deutsch­land schafft sich ab“ (08.01.2018); den Fall der Satirezeitschrift Titan­ic (11.01.2018); das Risiko übereiliger Zen­surak­tio­nen der sozialen Medi­en (12.01.2018); die Zen­sur ein­er berühmten deutschen Street Art-Kün­st­lerin, Bar­bara (14.01.2018); die Proteste von Face­book (21.01.2018); der Ruf der Patri­oten gegen die „Gedanken­polizei“ (29.01.2018).

Ein ganz beson­ders wichtiger Artikel der FAZ betont am 13.03.2018 das Risiko der ver­heeren­den Ver­bre­itung ähn­lich­er Geset­ze in ganz Wes­teu­ropa und zitiert in diesem Zusam­men­hang den Aus­ruf des moslemis­chen Bürg­er­meis­ters von Lon­don Sadiq Khan, Berlin zu imi­tieren. Es han­delt sich hier um eine prinzip­ielle Angele­gen­heit, denn wir hät­ten dann hier sehr wohl mit einem his­torischen Ereig­nis zu tun, bei allen Unter­schieden ähn­lich wie die faschis­tis­che Welle der 30er-Jahre. Und wir Fran­zosen wis­sen es schon zu gut wenn wir an dem bedrohlichen Pro­jekt von Präsi­den­ten Macron denken. Aber alle Län­der Wes­teu­ropas (sowie viele Dik­taturen in der Welt) beobacht­en sorgfältig die dies­bezügliche deutsche Entwick­lung. Mit dem Net­zDG entste­ht ein Präze­den­z­fall, der sich wie ein Lauf­feuer ver­bre­it­en kön­nte und zu mas­siv­en Ein­schränkun­gen der bürg­er­lichen Frei­heit­en in Wes­teu­ropa alle­mal, wahrschein­lich sog­ar in vie­len Län­dern der Welt.

Die SZ ist der FAZ in nichts nachge­s­tanden: die sozial-demokratis­che Zeitung eruierte die Frage der Zen­sur (01.01.2018); beurteilt, dass die ersten fest­gestell­ten Ereignisse nach dem Inkraft­treten des Geset­zes die schlimm­sten Befürch­tun­gen bestätigt haben, ins­beson­dere mit Erschei­n­un­gen mas­siv­er Zen­sur und mas­siv­er Angriffe auf die freie Mei­n­ungsäußerung (08.01.2018); erin­nert daran, dass der Weg zur Hölle mit guten Absicht­en gepflastert ist (13.01.2018).

Die Zeit vertei­digt das Prinzip des Geset­zes, betont aber gle­ichzeit­ig seine Schwächen (09.01.2018).

Har­ald Marten­stein, Jour­nal­ist beim Tagesspiegel, sprach von poli­tis­ch­er Kul­tur nach Erdoğan und betont, das Gesetz schien direkt aus dem Roman „1984“ zu stam­men, und sei ein „Angriff gegen die Gewal­tenteilung“. Der Jour­nal­ist und bekan­nter Schrift­steller Burkhard Müller-Ull­rich beurteilte, die Absicht der Regierung ging es über­haupt nicht um „Hass und Het­ze“ all­ge­mein, son­dern um „das Mund­tot­machen sein­er poli­tis­chen Gegner“.

Proteste der betroffenen sozialen Netze:

Die betrof­fe­nen sozialen Net­ze haben generell die von den Experten und Jour­nal­is­ten aus­ge­drück­ten Kri­tiken über­nom­men und wieder­holt. Face­book hat Ende Mai 2017 eine offizielle Stel­lung­nahme an den deutschen Bun­destag über­mit­telt, in welch­er es die Ver­fas­sungswidrigkeit des Geset­zes betonte, und worin es hieß, der Rechtsstaat dürfe nicht die eige­nen Ver­säum­nisse und die Ver­ant­wor­tung auf pri­vate Unternehmen abwälzen. Die Ver­hin­derung und Bekämp­fung von Has­sre­den und Falschmel­dun­gen „sei eine öffentliche Auf­gabe, der sich der Staat nicht entziehen darf.“

Tiefe Bedenken der Vereinten Nationen:

Der Son­der­beauf­tragte der Vere­in­ten Natio­nen für den Schutz der Mei­n­ungs­frei­heit, David Kaye, hat das Net­zDG in ein­er Stel­lung­nahme von Juni 2017 schw­er kri­tisiert. Diese Stel­lung­nahme wieder­holt die vorher bere­its aus­führlich erwäh­nte Bemän­gelun­gen zahlre­ich­er Experte und Jour­nal­is­ten. Laut Kaye würde außer­dem das Net­zDG mit inter­na­tionalen Men­schen­recht­serk­lärun­gen wie

dem Inter­na­tionalen Pakt über bürg­er­liche und poli­tis­che Rechte nicht vere­in­bar. Artikel 19 des Inter­na­tionalen Pak­tes über bürg­er­liche und poli­tis­che Rechte garantiere das Recht auf freien

Zugang zu Infor­ma­tio­nen und das Teilen von Informationen.

Die Bun­desregierung wurde dazu aufge­fordert, hierzu bin­nen 60 Tagen Stel­lung zu nehmen.

Unausgedrücktes, doch deutlich spürbares Unbehagen bei der Europäischen Kommission:

Das Ver­hal­ten der Europäis­chen Union sug­geriert eben­falls ein tiefes Unbe­ha­gen über das deutsche Vorge­hen in Brüs­sel. Das Net­zDG wurde ganz ein­fach auf Eis gelegt, ange­blich um den Experten genug Prü­fungszeit zu lassen. Es ist aber zweifel­haft, dass das Net­zDG mit dem europäis­chen Recht, ins­beson­dere mit der Europäis­chen Men­schen­recht­skon­ven­tion und der euro­parechtlichen Vor­gaben im Bere­ich der „Dien­ste der Infor­ma­tion­s­ge­sellschaft“ (E‑Com­merce-Richtlin­ie) vere­in­bar ist. Alles deutet den­noch an, dass Brüs­sel der Mei­n­ung ist, dass das Gesetz gegen EU-Recht ver­stößt, Berlin aber nicht verärg­ern will. Die EU-Jus­tizkom­mis­sarin Věra Jourová aus Tschechien, einem Viseg­rád-Staat, hat den­noch kri­tis­che Äußerun­gen über das Net­zDG zum Aus­druck gebracht.

All dies beweist, dass das Net­zw­erk­durch­set­zungs­ge­setz, welch­es ins­beson­dere die franzö­sis­chen Medi­en nicht gerührt hat, sehr wohl ein his­torisches Ereig­nis darstellen könnte:

  • Der extrem­istis­che Charak­ter sein­er Bedin­gun­gen ver­let­zt nach fast ein­stim­miger Mei­n­ung zahlre­iche Grund­prinzip­i­en eines demokratis­chen Rechtsstaates, der Men­schen- und Bürg­er­rechte, des europäis­chen Rechts und der inter­na­tionalen Pak­te der UNO;
  • Das behar­rte und fast fanatis­che Ver­hal­ten mit welchem die poli­tis­chen Leitun­gen von CDU/CSU und SPD den all­ge­meinen Auf­schrei und die harschen Kri­tiken, inklu­sive aus den eige­nen Rei­hen, ignori­ert haben, betont die immense Rat­losigkeit der Parteien, die sich durch den soge­nan­nten „Pop­ulis­mus“ (orwellsche Neusprache für „Demokratie“) bedro­ht fühlen;
  • Bei anson­sten gle­ich­bleiben­den Gegeben­heit­en erin­nert doch die Ver­ab­schiedung des Net­zDG an die Art und Weise wie damals der Reich­skan­zler Adolf Hitler nach dem Reich­stags­brand von einem damals von jed­er poli­tis­chen Oppo­si­tion gesäu­berten Reich­stag Anfang 1933 eine Rei­he von Son­derge­set­zen hat­te ver­ab­schieden lassen, die die Demokratie in Deutsch­land konkret aushöhlte – ohne jedoch die Weimar­er Ver­fas­sung, eine der demokratis­chsten ihrer Zeit, direkt selb­st abzuschaf­fen (Reich­stags­brand­verord­nung, Gle­ich­schal­tungsge­setz und Ermächtigungsgesetz).
  • Das in mehr als zweifel­haften Bedin­gun­gen ver­ab­schiedete Net­zDG demon­stri­ert, dass sehr wohl nicht in Osteu­ropa, wo die Zen­sur sehr ger­ing ist (zur Erin­nerung ist die Zen­sur in Frankre­ich eher ver­gle­ich­bar mit der in Chi­na und Nord­ko­rea, ohne dass dies Irgend­je­mand in Wes­teu­ropa stört) und die Regierun­gen ganz nor­mal gewählt wer­den, die von „Illib­er­al­is­mus“ bedro­ht wer­den; in Wes­teu­ropa ganz im Gegen­teil häufen sich „Große Koali­tio­nen“ von Ver­lier­ern (mel­dungswürdig wäre zum Beispiel Schwe­den, wo der Wahl­prozess wegen der Fortschritte der Schwe­den­demokrat­en bis 2022 aufge­hoben ist, oder noch die Nieder­lan­den) sieht man immer mehr latente Staatsstre­iche und Phänomene der mas­siv­en Aufhe­bung bürg­er­lich­er Frei­heit­en und Rechte. In Wes­teu­ropa näm­lich haben immer weniger legit­i­men Estab­lish­ment-Parteien entsch­ieden, dass die Grundätze der Glob­al­isierung, der Ein­wan­derung usw. nicht mehr Gegen­stand der poli­tis­chen Debat­te und der demokratis­chen Wahlen unter­legt sind, son­dern inzwis­chen religiöse Dog­men sind, die die Wäh­ler nicht mehr in Frage stellen kön­nen, dies auf der Basis der Beton­sprache total­itär­er Staat­en („Recht­sex­treme“, „Pop­ulis­mus“, „Recht­spop­ulis­mus“, „Ras­sis­mus“, „Islam­o­pho­bie“, „Has­sre­den“, „Falschmel­dun­gen“). Die Ver­ab­schiedung von Geset­zen, die die Bürg­er­frei­heit­en und –rechte sowie die freie Äußerung der Mei­n­un­gen stark ein­schränken scheinen geeignet zu sein, um das Phänomen „Großer Koali­tio­nen“ von Ver­lier­ern zu ergänzen, indem die zivilen und poli­tis­chen Rechte der Oppo­si­tion schrit­tweise aufge­hoben werde, diese krim­i­nal­isiert und im Grunde ver­boten wird; in Frankre­ich brauchen wir keine Großen Koali­tio­nen, weil das Wahlsys­tem so beschaf­fen ist, dass ein Präsi­dent wie Herr Macron und seine Staatspartei 100% der Macht ausüben dür­fen, dies aber mit nur 18% der Stim­men von Klien­te­len, die gekauft wer­den – das Ganze unter dem laut­en Beifall ganz Westeuropas;
  • Es ist unbe­stre­it­bar, dass das Net­zDG (und die Großen Koali­tio­nen von Ver­lier­ern) über­haupt DAS Mod­ell des Wider­stands des Estab­lish­ments gegen die soge­nan­nten „Pop­ulis­men“ darstellt. Die Reden des links-islamistis­chen Bürg­er­meis­ters von Lon­don sowie die Pro­jek­te von Präsi­dent Macron in Frankre­ich kön­nen nur diesen Ein­druck ver­stärken. Die Geschichte scheint sich zu beschleunigen.

Quellen